STIKO COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende

Die STIKO spricht eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende aus

Pressemitteilung RKI vom 10.09.2021

Das müssen Sie über Corona-Impfungen für Schwangere wissen

Artikel von Tanja Walter in der Rheinischen Post vom 15.09.2021

Die STIKO nimmt ungeimpfte Schwangere (ab dem 2. Trimenon) und ungeimpfte Stillende explizit als zu impfende Zielgruppen auf. Darüber hinaus betont die STIKO, dass dringend allen Ungeimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19 angeboten werden sollte, damit bereits vor der Schwangerschaft ein optimaler Impfschutz besteht. STIKO betont, dass dringend allen Ungeimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19 angeboten werden sollte, damit bereits vor der Schwangerschaft ein optimaler Impfschutz besteht.

Beschluss der STIKO zur 10. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 17.09.2021

Fragen zur COVID-19-Impfung

Seit Mai 2021 werden in unserer Praxis ausgewählte Personengruppen gegen COVID-19 geimpft.

Wer wird geimpft?

Derzeit impfen wir die Kontaktpersonen von Schwangeren und Patientinnen, die in den letzten 5 Jahren wegen Brustkrebs oder einer anderen gynäkologischen Krebserkrankung behandelt wurden und von uns betreut werden.

Schwangere oder Stillende, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 hätten, können «nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung» geimpft werden.

05.07.2021: Digitaler Impfnachweis

Wir stellen in unserer Praxis digitale Impfnachweise aus. Dabei wird ein 2D-Barcode erstellt, den Sie auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können.

Corona-Warn-APP
CovPass-App
FAQ Bundesgesundheitsministerium

Hohe Impfquote wegen Delta nötig

Mit Blick auf die Delta-Variante hält das RKI eine hohe Impfquote für nötig, um eine ausgeprägte vierte Corona-Welle im Herbst zu verhindern: Mindestens 85 Prozent der 12- bis 59-Jährigen müssten immunisiert sein, bei Älteren noch mehr.

Tagesschau 05.07.2021

10.05.2021: Johnson&Johnson für alle Erwachsenen freigegeben

In Zukunft kann sich bundesweit jeder Erwachsene mit dem Corona-Vakzin von Johnson&Johnson impfen lassen. Empfohlen wird der Wirkstoff aber vorrangig für Menschen über 60 Jahre. Bisher kommt das Mittel in Deutschland kaum zum Einsatz.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson&Johnson künftig in erster Linie Menschen über 60 Jahren verabreicht werden soll. Damit folgen sie der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Tagesschau 10.05.2021

06.05.2021: AstraZeneca für alle Erwachsenen freigegeben

In Deutschland können sich künftig alle Erwachsenen in ihrer Arztpraxis mit AstraZeneca impfen lassen, sofern aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht: Bund und Länder haben die Priorisierung aufgehoben.

Tagesschau 06.05.2021 19:03

Faktenbox des Harding-Zentrums für Risikokompetenz:
Impfen mit AstraZeneca oder abwarten?

Wie ist der Ablauf?

Kontaktpersonen von Schwangeren:

  • Schicken Sie uns eine E-Mail mit Namen, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse von 2 Kontaktpersonen
  • Wir schicken dann diesen Personen eine E-Mail mit einem Terminvorschlag und weiteren Informationen

Onkologische Patientinnen

  • Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und Geburtsdatum
  • Wir schicken Ihnen dann eine E-Mail mit einem Terminvorschlag und weiteren Informationen

Aus organisatorischen Gründen bitten wir von telefonischen Anfragen abzusehen.

Wartelisten

Wir führen derzeit nur für unsere eigenen Patientinnen Wartelisten. Dabei müssen die gültigen Priorisierungen beachtet werden.

Kann ich den Impfstoff auswählen?

Nein. Nach den derzeitigen Richtlinien werden Personen ab dem 60. Lebensjahr mit dem Impfstoff von AstraZeneca und jüngere Personen mit BioNTech geimpft. Der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson ist für alle Altersgruppen ab 18 zugelassen und schützt bereits nach einer Impfung. Da uns die Impfstoffe zugeteilt werden, stehen nicht immer alle Präparate zur Verfügung.

Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit

Da bisher nur begrenzte Daten zur Anwendung von Impfstoffen gegen COVID-19 in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, ist das Risiko einer Impfung für die Schwangere und das ungeborene/gestillte Kind derzeit nicht beurteilbar.

Wo kann ich mich informieren?

Gebärmutterhalskrebs Früherkennung

Warum wird die Früherkennung angeboten?

Gebärmutterhalskrebs (medizinisch: Zervixkarzinom) kann wirksam vorgebeugt werden. Er entsteht durch Gewebeveränderungen am Muttermund. Diese können durch Früherkennungsuntersuchungen erkannt und entfernt werden, bevor sie sich möglicherweise zu Gebärmutterhalskrebs entwickeln. Seit der Einführung der Früherkennungsuntersuchungen in den 70er Jahren erkranken deutlich weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs.

Frauen zwischen 20 und 34 Jahren steht wie bisher eine kostenfreie Abstrichuntersuchung zur Verfügung, die oft Pap-Abstrich genannt wird. Der Pap-Abstrich kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden.

Frauen ab 35 Jahren wird eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Test) aus Pap-Abstrich und HPV-Test angeboten. Ko-Test heißt: Es wird ein Abstrich entnommen und sowohl auf HP-Viren (HPV-Test) als auch auf Zellveränderungen (Pap-Abstrich) untersucht. Der Ko-Test bietet ab 35 Jahren mehr Sicherheit als ein Pap-Abstrich allein, weshalb er alle drei Jahre angeboten wird.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Frauenärztin oder der Frauenarzt führt ein Instrument (Spekulum) in die Scheide ein und entnimmt Schleimhautzellen: einmal vom Muttermund und einmal aus der Öffnung des Gebärmutterhalses. Diese Abstriche dauern wenige Sekunden und sind meist schmerzfrei.
Die Zellproben werden zur weiteren Untersuchung in ein Labor geschickt. Das Testergebnis erhält die Frauenarztpraxis meist innerhalb einer Woche.

Wodurch unterscheiden sich Pap-Abstrich und HPV-Test?

Beide Tests sollen Hinweise auf mögliche Vorstufen oder auf Gebärmutterhalskrebs geben. Dazu werden die Zellproben im Labor unterschiedlich geprüft:

Beim Pap-Abstrich werden die entnommenen Zellen unter dem Mikroskop untersucht. Dabei zeigt sich, ob es verän- derte Zellen gibt und wie stark sie sich verändert haben.

Beim HPV-Test wird untersucht, ob der Gebärmutterhals mit HP-Viren infiziert ist, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können. Ob die Infektion von selbst wieder verschwindet oder bestehen bleibt, kann der Test nicht vorhersagen.

Welches Ergebnis kann der Ko-Test haben?

Bei den meisten Frauen ist das Ergebnis unauffällig. Dann reicht es, den nächsten Ko-Test nach drei Jahren wahrzunehmen.

Hinter den meisten auffälligen Ergebnissen stecken harmlose Veränderungen und kein Krebs. Bei einem auffälligen Befund können aber erneute Kontrollen oder weitere Unter- suchungen sinnvoll sein.

Das weitere Vorgehen hängt vom Ergebnis des HPV-Tests und dem Aussehen der Zellen im Pap-Abstrich ab. Bei geringen Auffälligkeiten reicht es aus, den Ko-Test nach einem Jahr zu wiederholen. Bei größeren Auffälligkeiten schließen sich direkt weitere Untersuchungen an.

Bei auffälligen Befunden kann die Schleimhaut des Muttermunds mit einer Art Lupe untersucht werden (Kolposkopie). Dabei wird untersucht, ob es sichtbare Gewebeveränderungen in der Schleimhaut gibt. Es kann auch eine kleine Gewebeprobe entnommen werden (Biopsie). Mit einer Biopsie kann festgestellt werden, wie weit eine Gewebeveränderung fortgeschritten ist.

Quelle: Flyer des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Versicherteninformation für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
Versicherteninformation für Frauen ab 35 Jahren

Artikel in der Rheinischen Post vom 27. Januar 2020

Mit unserem Erinnerungsservice können Sie sich regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen erinnern lassen

Impfungen in der Schwangerschaft

Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung dar.

RKI: Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?

Impfungen gegen Influenza und Pertussis sind Schwangeren sogar ausdrücklich ange­ra­ten.

Influenza – Virusgrippe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesund­heit­licher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.

RKI: Grippeschutzimpfung FAQ

Pertussis – Keuchhusten

Eine Impfung gegen Pertussis wird allen schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde.

Die Impfung in der Schwangerschaft soll kurz vor der Geburt zu einer höheren Antikörperkonzentration führen und so nicht nur die Mutter, sondern auch das Neugeborene besser vor der Krankheit schützen. Ziel ist es, die Zahl der Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch eine Infektion mit Bordetella-pertussis-Bakterien bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu reduzieren.

RKI: Warum soll in der Schwangerschaft gegen Pertussis geimpft werden?

Vorsorge ist Fürsorge – für mich und für dich

Obwohl alle Krankenversicherten Anspruch auf regelmäßige Vorsorge haben, werden die kostenlosen Untersuchungen in Deutschland erstaunlich wenig wahrgenommen. Dabei sind heute viele Erkrankungen bei rechtzeitiger Diagnose heilbar.
Hier finden Sie Informationen über die Vorsorgeuntersuchungen, die allen Frauen, Schwangeren, Kindern und Männern kostenlos zustehen.

Geringe Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen

Trotz zahlreicher kostenloser Angebote werden Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland immer weniger in Anspruch genommen. 2/3 der Bevölkerung gehen erst zum Arzt, wenn sie wirklich krank sind. Weniger als die Hälfte der anspruchsberechtigten Frauen und ca. 21 Prozent der anspruchsberechtigten Männer nehmen eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung in Anspruch.

Nur noch jede 10. Frau, die älter als 50 Jahre ist, geht 1x im Jahr zur Vorsorge. Das ist insofern fatal, als die meisten Krebserkrankungen erst im höheren Alter auftreten.

Die Gründe dafür sind vielfältig:
  • “Ich weiß gar nicht, welche Vorsorgeuntersuchungen es überhaupt gibt. “
  • “Sind die überhaupt noch kostenlos?!”
  • “Ich gehe nur zum Arzt, wenn ich wirklich krank bin!”
  • “Früherkennung betrifft mich nicht – ich bin doch gesund!”
  • “Die Untersuchung ist mir einfach unangenehm!”
  • “Ich habe keine Zeit”
  • “Vorsorge? Noch nie gehört!”

Warum Vorsorge?

Ärzte erreichen mit ihren Informationen nur die Menschen, die sowieso regelmäßig zur Vorsorge gehen. Auch die Krankenkassen bemühen sich teilweise sogar über Bonusprogramme, ihre Mitglieder zu motivieren. Selbst die Politik hat die Bedeutung der Vorsorge durchaus erkannt. Noch nie gab es ein so umfangreiches, hochwertiges und kostenloses Vorsorgeprogramm wie heute.

Doch die besten Programme, die im Übrigen mit den Beiträgen der Versicherten finanziert werden, nützen nichts, wenn den Menschen nicht klar ist, dass sie selbst fürsorglich mit ihrer Gesundheit umgehen müssen.

Vorsorgeprogramme

Warum eigentlich vorsorgen?

Die Vorsorgeuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, um eine effektive Therapie durchführen zu können.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

Kinder

Kindervorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern, insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell durch einen Kinderarzt erkannt werden, um früh eine entsprechende Therapie einleiten zu können. Zugleich sollen die Untersuchungen dazu dienen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen. In einigen deutschen Ländern ist deshalb ein verbindliches Einlade- und Meldewesen zur Vorstellung zu den Untersuchungen beschlossen worden.

Frauen

können schon ab 20 Jahren zur jährlichen Krebsvorsorge gehen. Dabei untersucht der Arzt die Genitalorgane und macht einen Abstrich, der auf Krebszellen untersucht wird. Ab 30 Jahren kommen eine Untersuchung der Brust und der Haut hinzu und ab 50 können Frauen zusätzlich an dem Mammographie – Screening teilnehmen. Die Mammographie kann helfen, einen Tumor in der Brust möglichst früh zu erkennen.

Schwangere
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge können viele Erkrankungen, welche die Gesundheit des Kindes und der Mutter gefährden, frühzeitig erkannt und behandelt werden.

So umfasst die Mutterschaftsvorsorge beispielsweise den kostenlosen Schwangerschaftstest, Ultraschalluntersuchungen, umfangreiche Bluttests und diverse andere Untersuchungen. Nach der Erstuntersuchung mit der Feststellung der Schwangerschaft finden die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle vierzehn Tage statt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen.

Männer

haben ab 45 Jahren Anspruch auf die jährliche Krebs-Früherkennung, die von den Krankenkassen bezahlt wird. Darin untersucht der Arzt neben der Haut und den äußeren Genitalien vor allem die Prostata.

Frauen und Männer

Ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf den ‘Checkup 35’, eine allgemeinmedizinische Basisuntersuchung sowie ein Hautkrebs-Screening. Ab 50 beinhaltet die jährliche Untersuchung darüber hinaus bei Männern wie Frauen die Darmkrebsfrüherkennung mit einem Test auf verstecktes Blut im Stuhl und ab 55 alle zehn Jahre mit einer Darmspiegelung. Wer sich gegen diese so genannte Koloskopie entscheidet, kann alternativ auch nach dem 55. Geburtstag weiterhin alle zwei Jahre den Stuhltest machen.

Zahngesundheit

Kinder können bis zum Alter von 6 Jahren 3 mal und bis 18 Jahre 2 mal jährlich auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht werden.
Erwachsene können sich einmal je Kalenderhalbjahr eingehend untersuchen lassen.

Schutzimpfungen

für alle Altersstufen sind ebenfalls Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht bezahlt werden Reiseimpfungen aus nicht beruflichem Anlass.

Chronikerprogramme

Für bestimmte Erkankungen gibt es strukturierte Behandlungsprogramme, in denen Patienten in festen Zeitintervallen an Untersuchungen teilnehmen können, wie z.B.

  • Diabetes mellitus
  • Krebserkrankungen
  • Herz- Kreislauferkrankungen
  • Atemwegserkrankungen

Mit unserem Erinnerungsservice können Sie sich regelmäßig an die Vorsorgeuntersuchungen erinnern lassen.

Informationsveranstaltung “Mammographie – sinnvoll oder unsinnig?”

Nach mehreren Reportagen im Fernsehen und in Zeitschriften häufen sich in letzter Zeit die Anfragen, was denn nun eigentlich vom Mammographie-Screening zu halten sei.

Aus diesem Anlass habe ich beschlossen, in meiner Praxis eine Informations-veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Damit Sie selbst zu einer besseren Entscheidung kommen können, möchte ich Sie möglichst umfassend und neutral informieren. Dabei soll es viel Raum für Ihre eigenen Fragen geben.

Die Informationsveranstaltung “Mammographie – sinnvoll oder unsinnig?” findet statt

  • am Mittwoch, den 22. Oktober 2014 um 18 Uhr
  • in der Praxis Dr. Lutz Winkler, Gerresheimer Str. 81, 40721 Hilden
Wir bitten um kurze vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 02103.44337.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Selbstverständlich sind Sie auch herzlich eingeladen, wenn Sie nicht Patientin unserer Praxis sind.

Ergebnisse des Mammographiescreenings


Seit der bundesweiten Einführung des Screenings 2005 werden alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle 2 Jahre zur Mammographie eingeladen. Die Ergebnisse des Programms wurden zuletzt 2012 veröffentlicht.


Jede 2. Frau nahm demnach die Einladung an. Zur weiteren Abklärung wurden 6% der Frauen wieder einbestellt.
Bei 1000 Untersuchungen wurden im Durchschnitt 8,2 Brustkrebsfälle entdeckt. Der Anteil kleiner Karzinome (<1cm) lag dabei über 30%. Vor Einführung des Mammographie-Screenings waren es nur rund 14%.
Bei mehr als 75% aller entdeckten Karzinome waren die Lymphknoten der betroffenen Frauen noch nicht befallen. Vor dem Screening lag der Wert mit 49% deutlich niedriger.
Dadurch konnten die Heilungschancen verbessert werden. Die betroffenen Frauen profitieren zudem von einer schonenderen, meistens brusterhaltenden Therapie.


Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Screening-Programms.
Übrigens können Sie sich auch selbst einladen: Kontaktformular Mammographiescreening


Eine ausführliche Darstellung von Nutzen und Risiken von Vorsorgeunter-suchungen finden Sie in dem Merkblatt des vom Gesundheitsministerium gegründeten Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG.    

Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Gesundheitsvorsorge

Am 2. Februar 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister beschlossen.


Das Gesetz soll die Voraussetzungen schaffen, dass eine Krebserkrankung möglichst frühzeitig erkannt und die Behandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann. Um die Menschen besser zu erreichen, werden diese künftig persönlich zu den Vorsorgeuntersuchungen eingeladen. Gleichzeitig wird die Information über Krebsfrüherkennung verbessert und eine Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme eingeführt.

Wir bieten unseren Patientinnen schon seit vielen Jahren einen Erinnerungsservice für die Vorsorgeuntersuchung per Email oder SMS an. Außerdem kann man sich schon heute über das von uns entwickelte Webportal Vorsorge ist Fürsorge erinnern lassen.

Eine Übersicht über die Ihnen zustehenden Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre “Ratgeber zur gesundheitlichen Prävention” des Bundesgesundheitsministeriums, die Sie auch in unserer Praxis erhalten können.

Besonders an Frauen wenden sich die Broschüren Leben in Balance – Seelische Gesundheit von Frauen und Aktiv sein – für mich.