Praxis Dr. Lutz Winkler

Gerresheimer Str. 81
40721 Hilden

Einverständniserklärung zur Einlage eines Intrauterinpessars

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Ich habe mich nach eingehender Aufklärung über die Vor- und Nachteile selbständig für die Einlage eines Intrauterinpessars in die Gebärmutter zur Schwangerschaftsverhütung entschieden.

Mir ist bekannt, dass bei Anwendung dieser Methode

  1. in 1-6% der Fälle (pro Jahr) Schwangerschaften eintreten können; gelegentlich kommen auch Schwangerschaften außerhalb der Gebärmutter vor (Eileiterschwangerschaften);
  2. die Abstoßungsrate des Intrauterinpessars 2-16% / Jahr beträgt; nach erfolgter Abstoßung besteht vor einer Schwangerschaft kein Schutz mehr;
  3. bei eingetretener Schwangerschaft in der Gebärmutter derzeit keine zwingende medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch besteht. Das Pessar sollte jedoch wegen der Gefahr einer Fehlgeburt und/oder einer Infektion entfernt werden. Die Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wird jedoch auf Wunsch der Patientin in den meisten Kliniken gestellt;
  4. durch das Pessar Entzündungen der Eileiter und der Gebärmutter verursacht oder verstärkt werden können, die einer Behandlung bedürfen und gelegentlich die Entfernung des Pessars erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für Frauen, die noch nicht geboren haben oder schon ein- mal - auch unbemerkt - solche Entzündungen hatten. In seltenen Fällen kann hieraus eine Unfruchtbarkeit entstehen. Frühzeichen einer Entzündung im Genitalbereich sind Unterbauchschmerzen, vermehrter übel- riechender Ausfluss und Temperaturerhöhung;
  5. bei der Einlage und während des Tragens gelegentlich eine Durchbohrung der Gebärmutterwand auftreten kann, die eine Operation nötig machen könnte;
  6. unregelmäßige Schmierblutungen - vor allem in den ersten Monaten nach der Einlage - und Unterleibskrämpfe eintreten können.
  7. Auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrolluntersuchungen sowie des Arztbesuches bei unklaren Unterbauchbeschwerden, Fieber oder übelriechendem Ausfluss wurde ich hingewiesen.
  8. Das Einsetzen der Spirale und die später erforderlichen Lagekontrollen sind keine Kassenleistungen und müssen daher privat in Rechnung gestellt werden.