Impfungen in der Schwangerschaft

Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung dar.

RKI: Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?

Impfungen gegen Influenza und Pertussis sind Schwangeren sogar ausdrücklich ange­ra­ten.

Influenza – Virusgrippe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesund­heit­licher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.

RKI: Grippeschutzimpfung FAQ

Pertussis – Keuchhusten

Eine Impfung gegen Pertussis wird allen schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde.

Die Impfung in der Schwangerschaft soll kurz vor der Geburt zu einer höheren Antikörperkonzentration führen und so nicht nur die Mutter, sondern auch das Neugeborene besser vor der Krankheit schützen. Ziel ist es, die Zahl der Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch eine Infektion mit Bordetella-pertussis-Bakterien bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu reduzieren.

RKI: Warum soll in der Schwangerschaft gegen Pertussis geimpft werden?

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