Ultraschall: “Babyfernsehen” seit Anfang 2021 verboten

Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten. 

Artikel im Ärzteblatt vom 17. Dezember 2020

Fachgesellschaft betont Unbedenklichkeit des Ultraschalls in der Schwangerschaft

Vorsorge ist Fürsorge – für mich und für dich

Obwohl alle Krankenversicherten Anspruch auf regelmäßige Vorsorge haben, werden die kostenlosen Untersuchungen in Deutschland erstaunlich wenig wahrgenommen. Dabei sind heute viele Erkrankungen bei rechtzeitiger Diagnose heilbar.
Hier finden Sie Informationen über die Vorsorgeuntersuchungen, die allen Frauen, Schwangeren, Kindern und Männern kostenlos zustehen.

Geringe Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen

Trotz zahlreicher kostenloser Angebote werden Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland immer weniger in Anspruch genommen. 2/3 der Bevölkerung gehen erst zum Arzt, wenn sie wirklich krank sind. Weniger als die Hälfte der anspruchsberechtigten Frauen und ca. 21 Prozent der anspruchsberechtigten Männer nehmen eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung in Anspruch.

Nur noch jede 10. Frau, die älter als 50 Jahre ist, geht 1x im Jahr zur Vorsorge. Das ist insofern fatal, als die meisten Krebserkrankungen erst im höheren Alter auftreten.

Die Gründe dafür sind vielfältig:
  • “Ich weiß gar nicht, welche Vorsorgeuntersuchungen es überhaupt gibt. “
  • “Sind die überhaupt noch kostenlos?!”
  • “Ich gehe nur zum Arzt, wenn ich wirklich krank bin!”
  • “Früherkennung betrifft mich nicht – ich bin doch gesund!”
  • “Die Untersuchung ist mir einfach unangenehm!”
  • “Ich habe keine Zeit”
  • “Vorsorge? Noch nie gehört!”

Warum Vorsorge?

Ärzte erreichen mit ihren Informationen nur die Menschen, die sowieso regelmäßig zur Vorsorge gehen. Auch die Krankenkassen bemühen sich teilweise sogar über Bonusprogramme, ihre Mitglieder zu motivieren. Selbst die Politik hat die Bedeutung der Vorsorge durchaus erkannt. Noch nie gab es ein so umfangreiches, hochwertiges und kostenloses Vorsorgeprogramm wie heute.

Doch die besten Programme, die im Übrigen mit den Beiträgen der Versicherten finanziert werden, nützen nichts, wenn den Menschen nicht klar ist, dass sie selbst fürsorglich mit ihrer Gesundheit umgehen müssen.

Vorsorgeprogramme

Warum eigentlich vorsorgen?

Die Vorsorgeuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, um eine effektive Therapie durchführen zu können.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

Kinder

Kindervorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern, insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell durch einen Kinderarzt erkannt werden, um früh eine entsprechende Therapie einleiten zu können. Zugleich sollen die Untersuchungen dazu dienen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen. In einigen deutschen Ländern ist deshalb ein verbindliches Einlade- und Meldewesen zur Vorstellung zu den Untersuchungen beschlossen worden.

Frauen

können schon ab 20 Jahren zur jährlichen Krebsvorsorge gehen. Dabei untersucht der Arzt die Genitalorgane und macht einen Abstrich, der auf Krebszellen untersucht wird. Ab 30 Jahren kommen eine Untersuchung der Brust und der Haut hinzu und ab 50 können Frauen zusätzlich an dem Mammographie – Screening teilnehmen. Die Mammographie kann helfen, einen Tumor in der Brust möglichst früh zu erkennen.

Schwangere
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge können viele Erkrankungen, welche die Gesundheit des Kindes und der Mutter gefährden, frühzeitig erkannt und behandelt werden.

So umfasst die Mutterschaftsvorsorge beispielsweise den kostenlosen Schwangerschaftstest, Ultraschalluntersuchungen, umfangreiche Bluttests und diverse andere Untersuchungen. Nach der Erstuntersuchung mit der Feststellung der Schwangerschaft finden die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle vierzehn Tage statt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen.

Männer

haben ab 45 Jahren Anspruch auf die jährliche Krebs-Früherkennung, die von den Krankenkassen bezahlt wird. Darin untersucht der Arzt neben der Haut und den äußeren Genitalien vor allem die Prostata.

Frauen und Männer

Ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf den ‘Checkup 35’, eine allgemeinmedizinische Basisuntersuchung sowie ein Hautkrebs-Screening. Ab 50 beinhaltet die jährliche Untersuchung darüber hinaus bei Männern wie Frauen die Darmkrebsfrüherkennung mit einem Test auf verstecktes Blut im Stuhl und ab 55 alle zehn Jahre mit einer Darmspiegelung. Wer sich gegen diese so genannte Koloskopie entscheidet, kann alternativ auch nach dem 55. Geburtstag weiterhin alle zwei Jahre den Stuhltest machen.

Zahngesundheit

Kinder können bis zum Alter von 6 Jahren 3 mal und bis 18 Jahre 2 mal jährlich auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten untersucht werden.
Erwachsene können sich einmal je Kalenderhalbjahr eingehend untersuchen lassen.

Schutzimpfungen

für alle Altersstufen sind ebenfalls Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nicht bezahlt werden Reiseimpfungen aus nicht beruflichem Anlass.

Chronikerprogramme

Für bestimmte Erkankungen gibt es strukturierte Behandlungsprogramme, in denen Patienten in festen Zeitintervallen an Untersuchungen teilnehmen können, wie z.B.

  • Diabetes mellitus
  • Krebserkrankungen
  • Herz- Kreislauferkrankungen
  • Atemwegserkrankungen

Mit unserem Erinnerungsservice können Sie sich regelmäßig an die Vorsorgeuntersuchungen erinnern lassen.

Neues Ultraschallgerät

In den Sommerferien ist kurzzeitig unser altes Ultraschallgerät ausgefallen. Ein kleiner Baustein im Werte von wenigen Euro war defekt. Da die Reparatur sehr teuer war und jederzeit mit einem erneuten Ausfall zu rechnen war, habe ich nun ein neues Gerät angeschafft.

Das Samsung UGEO H60 ist ein innovatives High-End Ultraschallgerät. Die wesentlichen Merkmale sind:

  • 4D-Ultraschall
    Das Gerät kann während der Untersuchung in Echtzeit ein 3D-Bild erzeugen. Dies ermöglicht z.B. die plastische Darstellung des Embryos in Bewegung.
  • Optimierter Farbdoppler
    Darstellung und Messung der Durchblutung in der Pränataldiagnostik. Differentialdiagnostik von Tumoren.
  • Hochauflösender Brustultraschallkopf
    Mit der neuen Sonde lassen sich feinste Strukturunterschiede erkennen. Die Unterscheidung zwischen soliden oder zystischen Tumor ist mit dem hochauflösenden Schallkopf teilweise besser als mit einer Mammographie möglich.

Alle Bilder und Befunde können auf Wunsch sowohl auf CD gespeichert als auch per E-Mail versandt werden.

Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft.

Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht als Risikoschwangere gelten, werden Ihnen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen liefern grundlegende Informationen über die Schwangerschaft, etwa wie groß das Ungeborene ist und wie es liegt. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt schaut nach der Lage des Mutterkuchens (Plazenta) und der Fruchtwassermenge. Die Größe des Kindes wird gemessen und im Mutterpass in einer Wachstumskurve dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse können dabei helfen, die Geburt vorzubereiten.

Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird überprüft,

  • ob sich das Ungeborene altersgerecht entwickelt,
  • ob es sich vielleicht um Mehrlinge handelt und
  • ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

Darüber hinaus wird bei den einzelnen Untersuchungen Folgendes untersucht:

1. Basis-Ultraschalluntersuchung – bis 12. Schwangerschaftswoche:

Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der 10. Woche von einem Fötus. Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt kontrolliert auch, ob ein Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um Mehrlinge handelt.

2. Basis-Ultraschalluntersuchung – 19. bis 22. Schwangerschaftswoche:

Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Einer„Basis-Ultraschalluntersuchung“
  • Einer„erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“

Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.

Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:

  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herzrhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?

Die erweiterte Untersuchung gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen.

3. Basis-Ultraschalluntersuchung – 29. bis 32. Schwangerschaftswoche:

Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert. Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oderzu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden. Welche zusätzlichen Untersuchungen infrage kommen, können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen.

Quellen:
 Ultraschallscreening in der Schwangerschaft (PDF)
 Merkblatt zum Ultraschallscreening (PDF)