Ultraschall: “Babyfernsehen” seit Anfang 2021 verboten

Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten. 

Artikel im Ärzteblatt vom 17. Dezember 2020

Fachgesellschaft betont Unbedenklichkeit des Ultraschalls in der Schwangerschaft

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