Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten.
Artikel im Ärzteblatt vom 17. Dezember 2020
Fachgesellschaft betont Unbedenklichkeit des Ultraschalls in der Schwangerschaft